Häufig gestellte Fragen
FAQ
Die neuen Kurse starten im Januar 2022.
Ja. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit dem Betreff: Kursvormerkung.
Die E-Mail muss bitte folgende Informationen enthalten:
- Die Vormerkung für den gewünschten Kursort
- Die Vormerkung für die gewünschte Kursart
Sobald die neuen Kurse dann online buchbar sind, bekommen Sie von uns vorab eine E-Mail und können einen Kurs buchen.
Hinweis: Die Vormerkung stellt keine Reservierung und oder rechtlichen Anspruch auf einen Kursplatz dar. Wir informieren Sie lediglich vorab dass ab sofort die Buchungen online geschalten sind. Wir benötigen auf jeden Fall immer eine Onlinebuchung von Ihnen.
Der Gutschein ist nicht auf alle Kurse anwendbar. Wir werden im Einzelfall prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung kann nur nach einer Kursbuchung bei uns erfolgen.
Eine Prüfung vorab ist nicht möglich.
- Kenntnis von Baderegeln
- Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen).
- Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser.
Nein. Alle Kurse sind ohne Elternbegleitung da der Zutritt gemäß Hausordnung der Stadt München nur Personen mit geeigneter Badebekleidung gestattet ist.
Daneben ist es für die Lernatmosphäre und Gruppenfindung der Kinder nicht gut, wenn sich zeitgleich die Eltern in der Schwimmhalle aufhalten.
Ja. In den Münchner Schulschwimmbädern besteht Badekappenpflicht.
Für alle Fälle ist es empfehlenswert, immer eine Schwimmbrille dabei zu haben. Bei Kraulkursen benötigen Sie auf jeden Fall eine Schwimmbrille.
Neben den Badesachen (Badeanzug, Badehose, Badetuch /Handtuch) sind im Nassbereich und in der Umkleide Badeschuhe empfehlenswert.
Wir freuen uns wenn Sie uns darüber informieren, so können wir der Schwimmlehrer*in Bescheid geben. Es besteht jedoch kein „Muss“ sich von der Kursstunde gleich aus welchen Gründen abzumelden.
Leider ist dies aus planungstechnischen Gründen nicht möglich.
Sie haben aber bei der Buchung die Möglichkeit, eine Seminarrücktrittsversicherung bei der Helvetia abzuschließen. Gemäß Produktinformationsblatt und Nachfrage beim Versicherer zählen zu den unerwarteten schweren Erkrankungen alle akuten Erkrankungen, auch die Kinderkrankheiten/Grippe/Erkältung/Impfunverträglichkeit, als Nachweis wird ein ärztliches Attest benötigt.
Nicht unerwartete schwere Erkrankungen sind z.B. alle chronischen Krankheiten. Den Link dazu finden Sie auf der Buchungsseite.
Für Fragen bzw. zur Abwicklung von Versicherungsfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Versicherer.
